VmbA-Konferenz zum Thema Sportfördergesetz: Die VmbA sprechen sich entschieden gegen den Gesetzesentwurf aus

Die 17 Verbände mit besonderen Aufgaben (VmbA) im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) nehmen mit großer Sorge wahr, dass der vorliegende Entwurf eines Sportfördergesetzes deutlich hinter den Arbeitsergebnissen der letzten Monate zurückfällt und bei unveränderter Umsetzung einen Rückschritt zum Status quo in der Sportförderung bedeuten würde.

Die Sportagentur wäre ein*e zusätzliche*r Akteur*in im Förderprozess und würde Mehrkosten in Höhe von knapp 5 Mio. € pro Jahr verursachen, obwohl die Verwaltungswege verschlankt hätten werden sollen. Zudem lassen sich die angestrebte Flexibilisierung im Sinne einer mehrjährigen Förderung und die damit in Verbindung stehende Planungssicherheit im Gesetzesentwurf nicht wiederfinden, sondern es sollen Fördermittel weiterhin jährlich vom BMI festgelegt werden. Sport und Politik wollten sich auf Augenhöhe begegnen, was nun in der Agentur in eine Majorisierung der Politik übergegangen ist und deren Handlungsfähigkeit enorm einschränkt.

Das Resultat dieses Gesetzesentwurfs wäre, dass das System bürokratischer würde. Im Sinne der Athlet*innen und Sportorganisationen gilt es aber weiterhin, die Spitzensportförderung und -steue­rung einfach und effizienter zu gestalten.

Die VmbA teilen die Kritik von DOSB, Landessportbünden sowie Spitzenverbänden vollumfänglich und stehen im weiteren Verfahren geschlossen an deren Seite. Maßgeblicher Grundsatz der Sportförderung sollte stets sein, dass die Autonomie des organisierten Sports gewahrt bleibt.

Zu den Verbänden mit besonderen Aufgaben (VmbA): Die 17 VmbA repräsentieren eine Gruppe von DOSB-Mitgliedsverbänden, die sich mit ihren unterschiedlichen Strukturen, Aufgabenfeldern und Größen zu einer Einheit ergänzen. Sie setzen sich für eine ganzheitliche, von Fairness geprägte Sportbewegung ein und vertreten rund 1,3 Mio. Mitglieder.