Zeitschrift Sportmedizin: Rechtsentwicklungen bei verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln

Ein wissenschaftlicher Artikel greift Haftungsfragen im Dopingfall auf

Haftungsfragen im Dopingfall

Mit aktuellen Rechtsentwicklungen zur Haftung bei verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln beschäftigt sich ein Beitrag in der neuesten Ausgabe der Deutschen Zeitschrift für Sportmedizin (9, 2003). Verfasser sind die Mediziner Striegel, Furian und Horstmann von der Abteilung Sportmedizin der Medizinischen Klinik und Poliklinik Universität Tübingen sowie der Jurist Vollkommer von der Staatsanwaltschaft München I.

 

In einer Zusammenfassung heißt es:

 

"In Deutschland hergestellte Nahrungsergänzungsmittel weisen in einem nicht unerheblichen Prozentsatz nichtdeklarierte Verunreinigungen mit Nandrolonmetaboliten auf. Die Einnahme dieser Substanzen kann bei Sportlern, die den Anti-Doping-Kontrollen unterworfen sind, zu positiven Dopingbefunden führen. Folge ist eine vorübergehende Suspendierung, in vielen Fällen darüber hinaus eine Wettkampfsperre der betroffenen Sportler. Die sich daraus ergebenden finanziellen Einbußen können zu Schadensersatzansprüchen gegen die Hersteller verunreinigter Nahrungsergänzungsmittel führen. Denn aufgrund der Erweiterung des Arzneimittelbegriffs durch den Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass Nahrungsergänzungsmittel jedenfalls dann als Arzneimittel anzusehen sind, wenn sie nach den Anti-Doping-Bestimmungen verbotene Substanzen enthalten. Enthalten Nahrungsergänzungsmittel nicht-deklarierte verbotene Substanzen, so stellt dies einen Verstoß gegen die Deklarationspflichten des Arzneimittelgesetzes dar. Kann ein Sportler die Ursächlichkeit zwischen Nahrungsmittelverunreinigung und positiver Dopingkontrolle nachweisen, so steht ihm nach gegenwärtiger Rechtsansicht ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller des Produkts für solche Schäden zu, die sich kausal auf die Verunreinigungen zurückführen lassen. In Beratungsgesprächen zu Nahrungsergänzungsmitteln haben Sportmediziner die Pflicht zur Aufklärung über möglicherweise in diesen Produkten enthaltene, nach den Anti-Doping-Bestimmungen verbotene Substanzen. Darüber hinaus ist es Sportmedizinern in Bezug auf Nahrungsergänzungsmittel zu raten Sportlern gegenüber lediglich beratend tätig zu werden.

 

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