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Der Biathlon-Weltverband IBU hat Evi Sachenbacher-Stehle für zwei Jahre rückwirkend ab dem 17. Februar 2014 gesperrt.
Dies gab die IBU am Mittwochnachmittag bekannt. Die zweimalige Skilanglauf-Olympiasiegerin war bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi im Februar positiv auf das verbotene Stimulans Methylhexanamin getestet worden.
"Das nun endlich vorliegende Urteil ist natürlich heftig. Es ist es für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass mein Fall der unbewussten Einnahme durch ein nachweislich kontaminiertes Nahrungsergänzungsmittel von der Sanktion her nun auf die gleiche Stufe wie ein vorsätzlicher Epo-Dopingsünder gestellt wird", teilte Sachenbacher-Stehle in einem schriftlichen Statement mit: "Es drängt sich der Verdacht auf, dass zum Thema Nahrungsergänzungsmittel anhand meines Falles nun ein Exempel statuiert werden soll. Wir werden nun die Urteilsbegründung in aller Ruhe analysieren und uns dann in den kommenden Tagen wie versprochen ausführlich zu den Hintergründen äußern."
Sachenbacher-Stehle hatte eingeräumt, dass sie ein Nahrungsergänzungsmittel vor der Einnahme nicht von offiziellen Stellen hatte kontrollieren lassen. Sie hat nun 21 Tage Zeit, den Fall vor den internationalen Sportgerichtshof CAS zu bringen.
Die IBU sah als restlos erwiesen an, dass die 33-Jährige während des Wettkampfs in Sotschi ein Dopingvergehen begangen hatte, und verhängte damit die vorgesehene Strafe.
Zusätzlich zur Sperre, die das Karriereende für die Athletin aus Reit im Winkl bedeuten könnte, verliert Sachenbacher-Stehle ihren vierten Platz aus dem Massenstart-Rennen von Sotschi am 17. Februar, nach dem sie positiv getestet worden war. Auch die Mixed-Staffel um Sachenbacher-Stehle, die ebenfalls Vierte geworden war, wurde disqualifiziert.
(Quelle: Sport-Informations-Dienst SID)
Evi Sachenbacher-Stehle muss nach dem Urteilsspruch der IBU zwei Jahre pausieren. Foto: picture-alliance
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