Dopingopfer-Problematik vor dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages

Am kommenden Mittwoch (17.10.) findet vor dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur Gründung eines Unterstützungsfonds für Dopingopfer statt.

 

 

 

Bereits im Mai des Jahres hatte NOK-Präsident Prof. Walther Tröger in einem Pressegespräch im Anschluss an eine Präsidiumssitzung in Berlin (18.05.) eine mögliche moralische Verpflichtung des NOK in dieser Frage nicht ausgeschlossen und dabei die grundsätzliche Haltung des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) zur Dopingopfer-Problematik in folgenden Punkten öffentlich gemacht:

 

 

 

1. Das NOK ist nicht Rechtsnachfolger des NOK der DDR und akzeptiert deshalb auch keine juristische Verpflichtung in diesem Bereich.

 

 

 

2. Die Übernahme von Mitteln aus dem NOK der DDR hat mit dem Anspruch der Dopingopfer nichts zu tun. Diese Mittel wurden vereinbarungsgemäß für satzungsgemäße Aufgaben verwendet.

 

 

 

3. Das NOK könnte sich an einer Hilfe für Dopingopfer in gewissem Umfang beteiligen, wenn die Grundlagen dafür gesichert und das Verfahren durch die Bundesregierung und den Deutschen Sportbund initiiert würden.